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   BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23   

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https://dejure.org/2024,2644
BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23 (https://dejure.org/2024,2644)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2024 - 2 B 25.23 (https://dejure.org/2024,2644)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - 2 B 25.23 (https://dejure.org/2024,2644)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    und verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - (BVerwGE 166, 389) zur disziplinaren Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei Lehrern, in dem das Bundesverwaltungsgericht Bewertungsmaßstäbe aus gesetzgeberischen Entscheidungen abgeleitet habe, ohne sich mit dem sich daraus ergebenden Spannungsfeld zu der nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG für den Einzelfall vorzunehmenden Entscheidung auseinandergesetzt zu haben.

    Die Beschwerde hat zutreffend die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 20 ff. und 31) entwickelten Maßstäbe zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme nach § 13 BDG und den inhaltsgleichen Bemessungsregelungen der Länder - hier § 11 Abs. 1 HmbDG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 20 f.) - wiedergegeben, wonach der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften bei Lehrern - auch bei geringer Anzahl oder niederschwelligem Inhalt - aufgrund des damit verbundenen Vertrauensverlustes beim Dienstherrn und der Allgemeinheit in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Dienst führt, wenn nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls die Annahme eines vollständigen Vertrauensverlustes ausnahmsweise widerlegen.

    Dies ist gerade auch im Fall des hier in Rede stehenden außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften bei Lehrern anzunehmen (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 16 ff.).

    Dementsprechend können beim außerdienstlichen Besitz kinderpornographischen Bildmaterials bei Lehrern Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes einen endgültigen Vertrauensverlust beim Dienstherrn und der Allgemeinheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 27 ff.) nicht in Frage stellen.

  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 9.16

    Tragfähige Schlüsse aus falschen Angaben in einem Förderantrag

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 30. August 2023 - 2 B 44.22 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 08.02.2017 - 2 B 2.16

    Maßstäbliche Voraussetzungen eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat jedoch dann den Charakter eines Verfahrensfehlers, wenn das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2017 - 2 B 2.16 - juris Rn. 15 und vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 30. August 2023 - 2 B 44.22 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat jedoch dann den Charakter eines Verfahrensfehlers, wenn das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2017 - 2 B 2.16 - juris Rn. 15 und vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 30. August 2023 - 2 B 44.22 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.08.2023 - 2 B 44.22

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Begehung von drei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 19, vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 17 und vom 30. August 2023 - 2 B 44.22 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22

    Aberkennung ihres Ruhegehalts; Anforderungen an eine disziplinare

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9, vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 2 B 41.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme für den Besitz von Kinderpornografie bei einem Lehrer

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Insbesondere lassen sich keine Umstände benennen, die in allen Fällen so außergewöhnlich sind, dass sie stets die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des betreffenden Beamten widerlegen könnten (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 B 67.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 82 Rn. 8).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
    Folgerichtig sind aus der einheitlichen Betrachtungsweise nur solche Pflichtverletzungen auszuscheiden, die mit den übrigen, später hinzugetretenen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen (BVerwG, Urteil vom 14. November 2007 - 1 D 6.06 - Buchholz 235 § 4 BDO Nr. 3 Rn. 58 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen

  • BVerwG, 21.11.2013 - 2 B 86.13

    Bedeutung des Verwertungsverbots eines Strafurteils im beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2024 - 10 A 688/22

    Hauptantrag zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses abgewiesen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 1 A 1628/19 -, juris Rn. 34; Bay. VGH, Beschluss vom 22. Februar 2024 - 19 ZB 23.2309 -, juris Rn. 8, OVG M.-V., Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 1 LZ 413/21 OVG -, juris Rn. 24, Schl.-H. OVG , Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 5 LA 76/21 -, juris Rn. 8, OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 3. Juni 2020 - 7 A 10214/20 -, juris Rn. 22; für das Revisionsverfahren BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 2 B 25.23 -, juris Rn. 8, m. w. N.
  • VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21

    Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag

    Zudem erfasst das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht nur Konstellationen, in denen sich der Eintritt der (Festsetzungs-)Verjährung durch die gesetzliche Ausgestaltung des Beginns oder des Endes der Verjährungsfrist auf unbestimmte Zeit verzögert, sondern es bezieht alle Fälle ein, in denen eine tatsächliche Vorteilslage eintritt, die daran anknüpfenden Abgaben aber wegen Fehlens einer sonstigen Voraussetzung nicht verjähren können (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021, a.a.O.; so auch VG Halle, Beschluss vom 22.03.2023 - 2 B 25/23 HAL-, nicht veröffentlicht).

    Gleiches gilt für die in § 154 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffene Regelung, dass die Gemeinde auf Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen den Ausgleichsbetrag vorzeitig festsetzen soll, wenn der Pflichtige an der vorzeitigen Festsetzung ein berechtigtes Interesse hat und der Ausgleichsbetrag mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann; auch mit dieser Antragsmöglichkeit ist dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht hinreichend entsprochen; das gilt vor allem deswegen, weil die vorzeitige Festsetzung etwa im Hinblick auf ungewöhnliche Ermittlungsschwierigkeiten oder einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand abgelehnt werden kann (BVerwG, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, juris Rn. 19; so auch VG Halle, Beschluss vom 22.03.2023 - 2 B 25/23 HAL-, nicht veröffentlicht).

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